Erwägungsgrund 43 32024R2803
Angesichts der grenzüberschreitenden und netzbezogenen Aspekte, die mit der Erbringung von Flugsicherungsdiensten verbunden sind, sollte die Streckenflugleistung anhand unionsweiter Leistungsziele bewertet werden.
Angesichts der grenzüberschreitenden und netzbezogenen Aspekte, die mit der Erbringung von Flugsicherungsdiensten verbunden sind, sollte die Streckenflugleistung anhand unionsweiter Leistungsziele bewertet werden.