Erwägungsgrund 74 32024R2803
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung der Verordnung (EU) 2018/1139, insbesondere in Bezug auf die Bedingungen, die für Zulassungen/Zeugnisse für Anbieter von ATM/ANS gelten können, und in Bezug auf die Vorschriften und Verfahren für die Bewertung und Beaufsichtigung ihrer Einhaltung der grundlegenden Anforderungen in Bezug auf finanzielle Solidität, Haftung, Versicherungsschutz, Eigentumsverhältnisse und Organisationsstruktur durch die nationale Aufsichtsbehörde sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse übertragen werden. Diese Befugnisse sollten im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 ausgeübt werden.