Erwägungsgrund 13 32024R2865
Ferner sollte präzisiert werden, dass im Fall einer harmonisierten Einstufung und Kennzeichnung die Frist für die Aktualisierung der Kennzeichnungsinformationen der Geltungsbeginn der Bestimmungen über die neue oder geänderte Einstufung und Kennzeichnung des betreffenden Stoffes ist, der in der Regel 18 Monate nach dem Inkrafttreten dieser Bestimmungen liegt. Gleiches sollte für Änderungen gelten, die durch andere delegierte Rechtsakte ausgelöst werden, die zur Anpassung an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt erlassen wurden, beispielsweise infolge der Umsetzung neuer oder geänderter Bestimmungen des Global Harmonisierten Systems der Vereinten Nationen für die Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS).