Erwägungsgrund 5 32024R2865
Um die Rechtssicherheit und die Anwendung der Regeln in Bezug auf die Bewertung von Gefahreninformationen für Gemische zu verbessern, wenn für das Gemisch selbst keine oder unzureichende Prüfdaten vorliegen, sollte die Wechselwirkung zwischen der Anwendung der Übertragungsgrundsätze und dem Verfahren zur Ermittlung der Beweiskraft unter Verwendung der Beurteilung durch Experten präzisiert werden. Durch eine solche Präzisierung sollte sichergestellt werden, dass die Ermittlung der Beweiskraft die Anwendung der Übertragungsgrundsätze ergänzt, aber nicht ersetzt. Es sollte auch präzisiert werden, dass Hersteller, Importeure und nachgeschaltete Anwender — wenn bei der Bewertung eines Gemisches keine Übertragungsgrundsätze angewandt werden können — die in Anhang I Teile 3 und 4 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 beschriebene Berechnungsmethode oder andere Methoden anwenden sollten. Ferner sollte präzisiert werden, anhand welcher Kriterien, wenn sie nicht erfüllt sind, ermittelt wird, wann eine Ermittlung der Beweiskraft unter Rückgriff auf die Beurteilung durch Experten durchzuführen ist.