Erwägungsgrund 45 32024R2865
Mit den im Wege dieser Verordnung eingeführten Änderungen werden die Aufgaben und der Zuständigkeitsbereich der Agentur erweitert und ihr Arbeitsaufkommen erhöht. Damit angemessenes Fachwissen, Unterstützung und sorgfältige wissenschaftliche Bewertungen bereitgestellt werden können, sollte für eine angemessene und dauerhafte Finanzierung der Agentur gesorgt werden.