Erwägungsgrund 7 32024R2865
Anhand der Schätzwerte Akuter Toxizität wird vor allem die Einstufung von Gemischen, die als akut toxisch eingestufte Stoffe enthalten, als für die menschliche Gesundheit akut toxisch bestimmt. Stoffe können auf der Grundlage der oralen, dermalen oder inhalativen Exposition nach bestimmten numerischen Kriterien in eine von vier Gefahrenkategorien für akute Toxizität eingestuft werden. Die akute Toxizität wird als (approximativer) LD50-Wert (oral, dermal) oder LC50-Wert (inhalativ) oder als Schätzwert Akuter Toxizität ausgedrückt. Es ist angebracht, die Bedeutung der Schätzwerte Akuter Toxizität weiter zu präzisieren, um ihre Genauigkeit und Konsistenz zu verbessern. Da Schätzwerte Akuter Toxizität Teil der harmonisierten Einstufung und Kennzeichnung von als akut toxisch eingestuften Stoffen sind, sollten sie in den Vorschlag, die Stellungnahme und die Entscheidung zur harmonisierten Einstufung eines Stoffes als akut toxisch aufgenommen werden. Ebenso wie M-Faktoren und Konzentrationsgrenzwerte sollten Schätzwerte Akuter Toxizität zusammen mit einer Begründung der Europäischen Chemikalienagentur („Agentur“) übermittelt werden, damit sie in das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis aufgenommen werden.