Erwägungsgrund 30 32024R2865
Die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 enthält spezifische Vorschriften für Verpackungen, die mit kindergesicherten Verschlüsse und einem tastbaren Gefahrenhinweis ausgestattet werden sollten. Es ist wichtig, dass diese Bestimmungen ein hohes Niveau beim Schutz der menschlichen Gesundheit sicherstellen. Die Kommission sollte daher innerhalb von fünf Jahren nach Inkrafttreten dieser Verordnung bewerten, ob diese Bestimmungen wirksam sind und ob die Bestimmungen auf andere Gefahrenklassen und insbesondere die Anforderungen bezüglich kindergesicherter Verschlüsse auf Augenschädigung der Kategorie 1 ausgeweitet werden müssen, sowie die gemäß Artikel 53a Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 eingesetzte Sachverständigengruppe konsultieren. Wird ein solches Erfordernis festgestellt, so sollte die Kommission so bald wie möglich einen delegierten Rechtsakt zur Änderung von Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 erlassen.