Erwägungsgrund 14 32024R2865
Die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 sieht die Verwendung von Faltetiketten nur dann vor, wenn die allgemeinen Vorschriften für die Anbringung von Kennzeichnungsetiketten aufgrund der Gestalt oder Form der Verpackung oder ihrer geringen Größe nicht eingehalten werden können. Aufgrund der Fortschritte bei den Kennzeichnungstechnologien sollte den Lieferanten mehr Flexibilität eingeräumt werden, indem die Möglichkeit vorgesehen wird, regelmäßig Faltetiketten zu verwenden. Es sollte daher zugelassen werden, dass die Kennzeichnungsetiketten in Form von Faltetiketten ausgeführt werden können, wobei die allgemeinen Vorschriften für die Anbringung und Formatierung eingehalten werden müssen, damit sie gut lesbar sind, und besondere Anforderungen an den Inhalt der Vorder-, Innen- und Rückseiten gelten.