Erwägungsgrund 27 32024R2865
Da die in den Erwägungsgründen 24, 25 und 26 genannten Stoffe bereits von der Behörde oder der Agentur bewertet wurden und die Kommission sie entweder bereits bewertet und über sie beschlossen hat oder derzeit damit befasst ist, sollten sie im Wege eines delegierten Rechtsakts ohne vorherige Konsultation der Agentur gemäß Artikel 37 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 in Anhang VI Teil 3 Tabelle 3 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 aufgenommen werden.