Erwägungsgrund 24 32024R2865
Die Kriterien für die Aufnahme von Stoffen in die Kandidatenliste gemäß Artikel 59 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 entsprechen denen bestimmter Gefahrenklassen und -kategorien in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008. Da für die Aufnahme in die Kandidatenliste hohe Anforderungen an die Nachweise gestellt werden, sollten die derzeit in dieser Liste aufgeführten Stoffe in Anhang VI Teil 3 Tabelle 3 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 aufgenommen werden. Stoffe, die in der Kandidatenliste als Stoffe mit endokrinschädlichen Eigenschaften aufgeführt sind, sollten in Anhang VI Teil 3 Tabelle 3 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 als „endokrine Disruptoren der Kategorie 1 mit Wirkung auf die menschliche Gesundheit“ oder als „endokrine Disruptoren der Kategorie 1 mit Wirkung auf die Umwelt“ aufgenommen werden.