Art. 45 32021D0509
Die gemeinsamen Kosten der Übungen der Union werden über die Fazilität nach ähnlichen Vorschriften und Verfahren finanziert, wie sie für die Operationen gelten, zu denen alle Mitgliedstaaten einen Beitrag leisten, und bis zu einem Betrag, den der Ausschuss für jede Art von Übung — insbesondere im Falle der EU-Schnelleingreifkapazität — unter Berücksichtigung des vereinbarten Programms der EU für Übungen und übungsbezogene Aktivitäten im Rahmen der GASP gesondert festlegt. Dieser Betrag kann im Einzelfall überschritten werden, sofern der Ausschuss dem im Zuge der Genehmigung der Kosten einer Übung zustimmt.
Vorbehaltlich Absatz 3 entsprechen diese gemeinsamen Kosten der Übung den in Anhang IV enthaltenen Kosten für die in der Übung simulierte Art von Operation.
Die gemeinsamen Kosten der Übung nach Absatz 2 decken die Ausgaben für Folgendes ab:
geringfügige und vorübergehende Arbeiten für die Verlegung/vorübergehende Infrastruktur: Ausgaben, die für die an der Übung beteiligten vorübergehenden Hauptquartiere und Einsatzkräfte absolut erforderlich sind, um ihr Ziel zu erreichen, sofern der Ausschuss seine Zustimmung erteilt hat;
die Planungs- und Vorbereitungsphase von Übungen, einschließlich wichtiger, für die Übung notwendiger Schulungen, insbesondere die Schulung des Bedienungspersonals verlegefähiger Pakete der EU und von zur Teilnahme an der Übung bestimmten Finanzexperten;
im Falle von Übungen der EU-Schnelleingreifkapazität (einschließlich der Gefechtsverbände der EU, strategischen Enabler und Module) der Transport aufgrund der Verlegung und Rückverlegung zum und aus dem Einsatzgebiet unter den in Anhang IV Teil A Nummer 3 genannten Voraussetzungen in Bezug auf Operationen im Rahmen der EU-Schnelleingreifkapazität bis zu einem der kostengünstigsten Option entsprechenden Betrag gemäß dem vom Ausschuss gefassten Beschluss. Der Ausschuss fasst seinen Beschluss unter Berücksichtigung der einschlägigen Beratungen über die strategische Ausrichtung im PSK — wobei er sich auf operative und finanzielle Aspekte konzentriert — und so rechtzeitig, dass er bei der Kräftegenerierung der Übung gebührend berücksichtigt werden kann.
Der Ausschuss kann im Einzelfall beschließen, dass aufgrund besonderer Umstände bestimmte Mehrkosten, die nicht in diesem Artikel genannt sind, als gemeinsame Kosten für eine bestimmte Übung gelten, insbesondere im Falle der EU-Schnelleingreifkapazität.