Erwägungsgrund 137 32014L0025
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieser Richtlinie in Bezug auf das Verfahren für die Übermittlung und Veröffentlichung der in Anhang IX genannten Angaben und die Verfahren für die Form und Übermittlung von Bekanntmachungen und auf die Standardformulare für die Veröffentlichung von Bekanntmachungen sollten der Kommission entsprechende Durchführungsbefugnisse übertragen werden. Diese Befugnisse sollten gemäß der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates, ausgeübt werden.