Erwägungsgrund 29 32014L0025
Es sollte klargestellt werden, dass für die Schätzung des Werts eines Auftrags sämtliche Einnahmen berücksichtigt werden müssen, gleich ob sie vom Auftraggeber oder von Dritten stammen.Es sollte ferner klargestellt werden, dass für den Zweck der Schätzung von Schwellenwerten unter „gleichartigen Lieferungen“ Waren für gleiche oder gleichartige Verwendungszwecke zu verstehen sind, wie Lieferungen einer Reihe von Nahrungsmitteln oder von verschiedenen Büromöbeln. Typischerweise würde ein Wirtschaftsteilnehmer, der in dem betreffenden Bereich tätig ist, solche Lieferungen wahrscheinlich als Teil seiner üblichen Produktpalette anbieten.