Erwägungsgrund 119 32014L0025
Die Ergebnisse des Arbeitspapiers der Kommissionsdienststellen vom 27. Juni 2011„Bewertungsbericht der Auswirkungen und der Effektivität der EU-Vorschriften für die öffentliche Auftragsvergabe“ haben nahegelegt, dass der Ausschluss bestimmter Dienstleistungen von der vollständigen Anwendung der Richtlinie 2004/17/EG überprüft werden sollte. Infolgedessen sollte die vollständige Anwendung der vorliegenden Richtlinie auf eine Reihe von Dienstleistungen ausgedehnt werden.