Erwägungsgrund 26 32014L0025
Öffentliche Auftraggeber sollten alle ihnen nach einzelstaatlichem Recht zur Verfügung stehenden Möglichkeiten nutzen, um aus Interessenkonflikten resultierende Verzerrungen bei den Verfahren zur Vergabe von Aufträgen zu verhindern. Dies könnte Verfahren zur Aufdeckung, Verhinderung und Behebung von Interessenkonflikten einschließen.