Erwägungsgrund 3 32014L0025
Für Aufträge, deren Wert unter dem Schwellenwert für die Anwendung der Bestimmungen zur Koordinierung auf Unionsebene liegt, sei auf die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union über die ordnungsgemäße Anwendung der Vorschriften und Grundsätze des AEUV verwiesen.