Erwägungsgrund 6 32014L0025
Es ist angezeigt, den Begriff der Auftragsvergabe bei gebührender Berücksichtigung der Besonderheiten der von dieser Richtlinie erfassten Sektoren möglichst nah an jenen der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates anzulehnen.