Erwägungsgrund 1 32019L0520
Die Richtlinie 2004/52/EG des Europäischen Parlaments und des Rates ist erheblich geändert worden. Aus Gründen der Klarheit empfiehlt es sich, im Rahmen der anstehenden Änderungen die genannte Richtlinie neu zu fassen.
Die Richtlinie 2004/52/EG des Europäischen Parlaments und des Rates ist erheblich geändert worden. Aus Gründen der Klarheit empfiehlt es sich, im Rahmen der anstehenden Änderungen die genannte Richtlinie neu zu fassen.