Erwägungsgrund 47 32019L0520
Das EETS sollte die Weiterentwicklung der Intermodalität gestatten, wobei das Nutzer- und das Verursacherprinzip eingehalten werden sollte.
Das EETS sollte die Weiterentwicklung der Intermodalität gestatten, wobei das Nutzer- und das Verursacherprinzip eingehalten werden sollte.