Erwägungsgrund 48 32019L0520
Probleme bei der Ermittlung von nicht Gebietsansässigen, die elektronische Mautsysteme rechtswidrig nutzen, beeinträchtigen die Weiterentwicklung dieser Systeme wie auch die umfassendere Anwendung des Nutzer- und des Verursacherprinzips auf den Straßen der Union, weshalb eine Möglichkeit gefunden werden muss, wie diese Personen ermittelt und ihre personenbezogenen Daten verarbeitet werden können.