Erwägungsgrund 55 32019L0520
Die Durchsetzung der Pflicht, Maut zu entrichten, die Ermittlung von Fahrzeugen und von Eigentümern oder Haltern von Fahrzeugen, bei denen eine Nichtentrichtung der Maut festgestellt wurde, und das Sammeln von Informationen über Nutzer um sicherzustellen, dass der Mauterheber seinen Verpflichtungen gegenüber der Steuerbehörde nachkommt, sind alle mit der Verarbeitung personenbezogener Daten verbunden. Bei dieser Verarbeitung muss die Einhaltung der Rechtsvorschriften der Union, insbesondere der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinie (EU) 2016/680 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 2002/58/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, sichergestellt sein. Das Recht auf den Schutz der personenbezogenen Daten wird in Artikel 8 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union ausdrücklich anerkannt.