Erwägungsgrund 53 32019L0520
Die Mitgliedstaaten sollten der Kommission die für die Bewertung der Wirksamkeit und der Effizienz des Informationsaustauschsystems über Fälle von Nichtentrichtung der Maut erforderlichen Informationen und Daten übermitteln. Die Kommission sollte die gesammelten Daten und Informationen bewerten und erforderlichenfalls Änderungen dieser Richtlinie vorschlagen.