Erwägungsgrund 46 32019L0520
Wenn die Normenorganisationen für den EETS relevante Normen überprüfen, sollten angemessene Übergangsregelungen gelten, um die Kontinuität des EETS und die Vereinbarkeit der Interoperabilitätskomponenten, die zum Zeitpunkt der Überprüfung der Normen bereits verwendet werden, mit den Mautsystemen zu gewährleisten.