Erwägungsgrund 42 32019L0520
EETS-Anbieter sollten den EETS-Nutzern Rechnungen ausstellen können. Allerdings sollten Mauterheber verlangen können, dass Rechnungen in ihrem Auftrag und in ihrem Namen versendet werden, nachdem in bestimmten EETS-Gebieten administrative und steuerliche Nachteile entstehen können, wenn Rechnungen direkt im Namen des EETS-Anbieters verschickt werden.