Richtlinie (EU) 2019/520 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. März 2019 über die Interoperabilität elektronischer Mautsysteme und die Erleichterung des grenzüberschreitenden Informationsaustauschs über die Nichtzahlung von Straßenbenutzungsgebühren in der Union (Neufassung) (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Harmonisierung von Technologien und Schnittstellen sollte durch die Entwicklung und Einhaltung angemessener offener und öffentlicher Normen unterstützt werden, die allen Systemanbietern in nichtdiskriminierender Form zugänglich sind.
Erwägungsgrund 9 32019L0520Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen