Erwägungsgrund 43 32019L0520
Mitgliedstaaten mit mindestens zwei EETS-Gebieten sollten eine Anlaufstelle für EETS-Anbieter, die auf ihrem Hoheitsgebiet ein EETS anbieten wollen, benennen, um den Kontakt mit den Mauterhebern zu erleichtern.
Mitgliedstaaten mit mindestens zwei EETS-Gebieten sollten eine Anlaufstelle für EETS-Anbieter, die auf ihrem Hoheitsgebiet ein EETS anbieten wollen, benennen, um den Kontakt mit den Mauterhebern zu erleichtern.