Erwägungsgrund 30 32019L0520
Die Vermittlungsstellen sollten die Befugnis haben, zu prüfen, ob die Vertragsbedingungen, die EETS-Anbietern auferlegt werden, Diskriminierungen beinhalten. Insbesondere sollten sie die Befugnis haben, zu prüfen, ob die Vergütung, die der Mauterheber den EETS-Anbietern bietet, den in dieser Richtlinie festgelegten Grundsätzen entspricht.