Richtlinie (EU) 2019/520 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. März 2019 über die Interoperabilität elektronischer Mautsysteme und die Erleichterung des grenzüberschreitenden Informationsaustauschs über die Nichtzahlung von Straßenbenutzungsgebühren in der Union (Neufassung) (Text von Bedeutung für den EWR)
Da Parkgebühren in der gesamten Union nicht einheitlich eingestuft werden und einen indirekten Zusammenhang zur Benutzung von Infrastrukturen aufweisen, sollten sie nicht in den Anwendungsbereich der vorliegenden Richtlinie fallen.
Erwägungsgrund 7 32019L0520Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen