Erwägungsgrund 52 32019L0520
In einigen Mitgliedstaaten wird das Nichtvorhandensein oder die Funktionsstörung eines Bordgeräts als Nichtentrichtung der Maut angesehen, wenn diese Maut nur unter Verwendung eines Bordgeräts entrichtet werden kann.
In einigen Mitgliedstaaten wird das Nichtvorhandensein oder die Funktionsstörung eines Bordgeräts als Nichtentrichtung der Maut angesehen, wenn diese Maut nur unter Verwendung eines Bordgeräts entrichtet werden kann.