Erwägungsgrund 32 32019L0520
Es besteht die Notwendigkeit, einen Rahmen für die Verfahren zur Zulassung von EETS-Anbietern für ein EETS-Gebiet zu schaffen, mit dem sowohl ein gerechter Marktzugang als auch ein angemessenes Niveau der Dienste sichergestellt wird. Die Vorgabe für ein EETS-Gebiet sollte eine ausführliche Erläuterung des Verfahrens für die Zulassung eines EETS-Anbieters für das jeweilige EETS-Gebiet umfassen, insbesondere des Konformitäts- und Eignungsverfahrens für Interoperabilitätskomponenten. Das Verfahren sollte für alle EETS-Anbieter gleich sein.