Erwägungsgrund 35 32019L0520
Große Diskrepanzen bei den technischen Spezifikationen elektronischer Mautsysteme könnten die Verwirklichung einer EU-weiten Interoperabilität der elektronischen Mauterhebung hemmen und so dazu beitragen, dass die gegenwärtige Situation, in der Nutzer mehrere Bordgeräte benötigen um Maut in der Union zu entrichten, unverändert bleibt. Diese Situation beeinträchtigt die Effizienz von Verkehrsdiensten, die Kosteneffizienz von Mautsystemen und die Verwirklichung verkehrspolitischer Ziele. Daher sollten die der Situation zugrunde liegenden Probleme angegangen werden.