Richtlinie (EU) 2019/520 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. März 2019 über die Interoperabilität elektronischer Mautsysteme und die Erleichterung des grenzüberschreitenden Informationsaustauschs über die Nichtzahlung von Straßenbenutzungsgebühren in der Union (Neufassung) (Text von Bedeutung für den EWR)
Damit Transparenz und ein diskriminierungsfreier Zugang zu EETS-Gebieten für alle EETS-Anbieter gesichert sind, sollten Mauterheber alle notwendigen Informationen über Zugangsrechte in einer Vorgabe für das EETS-Gebiet veröffentlichen.
Erwägungsgrund 20 32019L0520Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen