Erwägungsgrund 31 32019L0520
Die Verkehrsdaten der EETS-Nutzer leisten einen Beitrag, der zur Verbesserung der Verkehrspolitik der Mitgliedstaaten wesentlich ist. Die Mitgliedstaaten sollten daher die Möglichkeit haben, für die Ausarbeitung verkehrspolitischer Maßnahmen und die Verbesserung der Verkehrsmanagements oder für weitere nicht kommerzielle Verwendungen durch den Staat derartige Daten von Mautanbietern, einschließlich EETS-Anbietern, anzufordern, wobei die geltenden Datenschutzvorschriften einzuhalten sind.