Erwägungsgrund 34 32019L0520
Um den technologischen Fortschritt zu ermöglichen, ist es wichtig, dass Mauterheber neue Mauterhebungstechnologien und -konzepte testen können. Derartige Tests sollten jedoch vom Umfang her begrenzt werden, und EETS-Anbieter sollten nicht verpflichtet sein, daran teilzunehmen. Die Kommission sollte die Möglichkeit haben, derartigen Tests die Genehmigung zu verweigern, wenn diese das ordnungsgemäße Funktionieren des regulären elektronischen Mautsystems oder des EETS beeinträchtigen könnten.