Erwägungsgrund 13 32024L0927
Investmentfonds, die Kredite gewähren, können eine alternative Finanzierungsquelle für die Realwirtschaft sein. Solche Fonds können wichtige Finanzmittel für kleine und mittlere Unternehmen in der Union bereitstellen, für die der Zugang zu herkömmlichen Kreditquellen schwieriger ist. Unterschiedliche nationale Regulierungsansätze können jedoch zu Aufsichtsarbitrage und einem unterschiedlichen Niveau des Anlegerschutzes führen, was die Schaffung eines effizienten Binnenmarkts für die Kreditvergabe durch AIF behindert. In der Richtlinie 2011/61/EU sollte das Recht von AIF anerkannt werden, Kredite zu vergeben. Es sollten zudem gemeinsame Vorschriften festgelegt werden, um einen effizienten Binnenmarkt für die Kreditvergabe durch AIF zu schaffen, ein einheitliches Niveau des Anlegerschutzes in der Union sicherzustellen, den AIF die Möglichkeit zu geben, ihre Tätigkeit durch die Vergabe von Krediten in allen Mitgliedstaaten auszubauen, und den Zugang von Unionsunternehmen zu Finanzmitteln zu erleichtern, was ein Hauptziel der Kapitalmarktunion ist, wie in der Mitteilung der Kommission vom 24. September 2020 mit dem Titel „Eine Kapitalmarktunion für die Menschen und Unternehmen — neuer Aktionsplan“ dargelegt. Angesichts des schnell wachsenden Marktes für Privatkredite ist es jedoch notwendig, sich mit den potenziellen mikroprudenziellen und makroprudenziellen Risiken zu befassen, die von der Kreditvergabe durch AIF ausgehen und sich auf das breitere Finanzsystem ausweiten könnten. Die geltenden Vorschriften für AIFM, die AIF, die Kredite vergeben, verwalten, sollten harmonisiert werden, um das Risikomanagement auf dem gesamten Finanzmarkt zu verbessern und die Transparenz für die Anleger zu erhöhen. Aus Gründen der Klarheit sollte präzisiert werden, dass die Bestimmungen dieser Richtlinie über AIFM, die AIF, die Kredite vergeben, verwalten, die Mitgliedstaaten nicht daran hindern sollten, nationale Rechtsrahmen für Produkte vorzugeben, mit denen für bestimmte Kategorien von AIF strengere Vorschriften festgelegt werden.