Erwägungsgrund 19 32024L0927
Um Interessenkonflikte zu begrenzen, sollten AIFM und ihre Mitarbeiter keine Kredite von durch sie verwalteten AIF erhalten. Ebenso sollte es der Verwahrstelle des AIF und dem Beauftragten der Verwahrstelle, dem Beauftragten des AIFM und seinen Mitarbeitern sowie Unternehmen aus derselben Unternehmensgruppe wie der AIFM untersagt sein, Kredite von dem betreffenden AIF zu erhalten.