Erwägungsgrund 52 32024L0927
Mit dieser Richtlinie sollte die Empfehlung des ESRB vom 7. Dezember 2017 zur Harmonisierung der Liquiditätsmanagement-Instrumente und ihrer Verwendung durch die Verwalter offener Fonds, zu denen auch die OGAW gehören, umgesetzt werden, um eine wirksamere Reaktion auf Liquiditätsengpässe in Zeiten von Störungen des Marktes und einen besseren Anlegerschutz zu ermöglichen.