Erwägungsgrund 14 32024L0927
Die Kreditvergabe erfolgt nicht immer direkt durch den AIF. Es kann Fälle geben, in denen ein AIF einen Kredit indirekt über einen Dritten oder eine Zweckgesellschaft gewährt, die den Kredit für den oder im Namen des AIF oder für den oder im Namen des AIFM in Bezug auf den AIF gewährt, bevor ein Kreditrisiko erlangt wird. Um eine Umgehung der Richtlinie 2011/61/EU zu verhindern, sollten Fälle, in denen dieser AIF oder AIFM an der Strukturierung des Kredits oder an der Festlegung oder Vorabvereinbarung seiner Merkmale beteiligt ist, als kreditvergebende Tätigkeiten gelten und der genannten Richtlinie unterliegen.