Richtlinie (EU) 2024/927 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. März 2024 zur Änderung der Richtlinien 2011/61/EU und 2009/65/EG im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds (Text von Bedeutung für den EWR)
Um die Markttransparenz zu erhöhen und die verfügbaren AIF-Marktdaten effektiv zu nutzen, sollte es der ESMA gestattet sein, die ihr zur Verfügung stehenden Marktdaten in aggregierter oder zusammengefasster Form offenzulegen, weshalb der Vertraulichkeitsstandard gelockert werden sollte, um eine solche Datennutzung zu ermöglichen.
Erwägungsgrund 44 32024L0927Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen