Richtlinie (EU) 2024/927 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. März 2024 zur Änderung der Richtlinien 2011/61/EU und 2009/65/EG im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds (Text von Bedeutung für den EWR)
Um das Risiko der Verflechtung von kreditvergebenden AIF und anderen Finanzmarktteilnehmern zu mindern, sollten die AIFM dieser AIF verpflichtet werden, ihr Risiko zu streuen und ihr Engagement bestimmten Grenzen zu unterwerfen, wenn es sich bei einem Kreditnehmer um ein Finanzinstitut handelt.
Erwägungsgrund 17 32024L0927Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen