Richtlinie (EU) 2024/927 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. März 2024 zur Änderung der Richtlinien 2011/61/EU und 2009/65/EG im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds (Text von Bedeutung für den EWR)
Um für eine wirksamere Reaktion auf Liquiditätsengpässe in Zeiten von Störungen des Marktes zu sorgen und die Anleger besser zu schützen, sollten in der Richtlinie 2011/61/EU Vorschriften zur Umsetzung der Empfehlung des ESRB vom 7. Dezember 2017 festgelegt werden.
Erwägungsgrund 29 32024L0927Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen