Richtlinie (EU) 2024/927 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. März 2024 zur Änderung der Richtlinien 2011/61/EU und 2009/65/EG im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds (Text von Bedeutung für den EWR)
Um eine ihrer Risikobereitschaft und ihren Liquiditätsbedürfnissen entsprechende Anlageentscheidung treffen zu können, sollten die Anleger über die Bedingungen für den Einsatz von Liquiditätsmanagement-Instrumenten informiert werden.
Erwägungsgrund 32 32024L0927Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen