Richtlinie (EU) 2024/927 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. März 2024 zur Änderung der Richtlinien 2011/61/EU und 2009/65/EG im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds (Text von Bedeutung für den EWR)
Um die einheitliche Anwendung der Richtlinie 2009/65/EG sicherzustellen, sollte klargestellt werden, dass die darin festgelegten Übertragungsregelungen für alle in Anhang II der genannten Richtlinie aufgeführten Funktionen und für die in Artikel 6 Absatz 3 der Richtlinie aufgeführte Liste der Nebendienstleistungen gelten.
Erwägungsgrund 50 32024L0927Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen