Richtlinie (EU) 2024/927 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. März 2024 zur Änderung der Richtlinien 2011/61/EU und 2009/65/EG im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds (Text von Bedeutung für den EWR)
Um eine ihrer Risikobereitschaft und ihren Liquiditätsbedürfnissen entsprechende Anlageentscheidung treffen zu können, sollten OGAW-Anleger über die Bedingungen für den Einsatz von Liquiditätsmanagement-Instrumenten informiert werden.
Erwägungsgrund 55 32024L0927Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen