Erwägungsgrund 28 32024L0927
Zur Vereinheitlichung der aufsichtlichen Berichterstattung sollte die Kommission die Befugnis erhalten, von der ESMA entwickelte technische Durchführungsstandards für das Format, die Datenstandards und die Verfahren und Vorkehrungen für die Meldungen der AIFM anzunehmen. Die Kommission sollte diese technischen Durchführungsstandards durch Durchführungsrechtsakte gemäß Artikel 291 AEUV und gemäß Artikel 15 der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 erlassen.