Erwägungsgrund 63 32024L0927
Um die Aufsichtszusammenarbeit zu verbessern, sollte die ESMA außerdem verlangen können, dass eine zuständige Behörde der ESMA einen Fall vorlegt, der grenzüberschreitende Auswirkungen hat und den Anlegerschutz oder die Finanzstabilität beeinträchtigen könnte. Die Analyse solcher Fälle durch die ESMA würde anderen zuständigen Behörden ein besseres Verständnis der diskutierten Fragen vermitteln, dazu beitragen, ähnliche Fälle in Zukunft zu verhindern, und die Integrität des OGAW-Marktes schützen.