Erwägungsgrund 57 32024L0927
Um die Marktüberwachung durch die Aufsichtsbehörden zu unterstützen, sollte die Erhebung und Weitergabe von Informationen im Rahmen der aufsichtlichen Berichterstattung verbessert werden, indem die OGAW zur aufsichtlichen Berichterstattung verpflichtet werden. Doppelte Berichtspflichten, die im Rahmen von Unions- und nationalen Rechtsvorschriften bestehen, insbesondere den Verordnungen (EU) Nr. 600/2014 und (EU) 2019/834 sowie den Verordnungen (EU) Nr. 1011/2012 und (EU) Nr. 1073/2013, könnten beseitigt werden, um die Effizienz zu verbessern und den Verwaltungsaufwand für Verwaltungsgesellschaften zu verringern. Die ESA und die EZB sollten, erforderlichenfalls mit Unterstützung der zuständigen nationalen Behörden, den Datenbedarf der verschiedenen Aufsichtsbehörden bewerten, um sicherzustellen, dass die Informationen, die im Rahmen des Formulars für die aufsichtliche Berichterstattung für OGAW gemeldet werden müssen, ausreichen.