Erwägungsgrund 37 32024L0927
Um die Aufsichtskonvergenz im Bereich der Aufgaben- und Funktionsübertragung zu unterstützen, sollte die ESMA umfassendere Informationen über die Anwendung dieser Richtlinie, auch im Bereich der angemessenen Beaufsichtigung und Kontrolle der Übertragungsvereinbarungen in allen Mitgliedstaaten, erhalten. Zu diesem Zweck sollte sie sich vor der nächsten Überprüfung der Richtlinien 2009/65/EG und 2011/61/EU auf die Berichtspflichten gegenüber den zuständigen Behörden und im Zusammenhang mit der Übertragung auf die Ausübung ihrer Befugnisse im Bereich der Aufsichtskonvergenz stützen. Die ESMA sollte einen Bericht vorlegen, in dem die Marktpraktiken in Bezug auf die Aufgaben- und Funktionsübertragung und die Einhaltung der Vorschriften für die Übertragung sowie die Substanzanforderungen, z. B. in Bezug auf die personellen und technischen Ressourcen, die AIFM, Verwaltungsgesellschaften und ihre Beauftragten für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben einsetzen, analysiert werden.