Erwägungsgrund 58 32024L0927
Um die doppelte Berichterstattung und den damit verbundenen Meldeaufwand für OGAW zu verringern und eine effiziente Weiterverwendung von Daten durch die Behörden sicherzustellen, sollten die von OGAW an die zuständigen Behörden gemeldeten Daten anderen zuständigen Behörden, der ESMA, den sonstigen ESA und dem ESRB, wann immer dies für die Zwecke der Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderlich ist, sowie den Mitgliedern des ESZB nur für statistische Zwecke zur Verfügung gestellt werden.