Erwägungsgrund 36 32024L0927
Zur Verbesserung der Aufsichtszusammenarbeit sollte die ESMA verlangen können, dass eine zuständige Behörde der ESMA einen Fall vorlegt, der grenzüberschreitende Auswirkungen hat und den Anlegerschutz oder die Finanzstabilität beeinträchtigen könnte. Die Analyse solcher Fälle durch die ESMA würde anderen zuständigen Behörden ein besseres Verständnis der diskutierten Fragen vermitteln, dazu beitragen, ähnliche Fälle in Zukunft zu verhindern, und die Integrität des Marktes für AIF schützen.